professionell
Ich als Tagesvater habe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§ 22 Kinder- und Jugendhilfegesetz) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.
Ich habe Qualifizierungskurse absolviert und nach einer umfassenden Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erhalten.
Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kurse teil und bin eng an die Fachberatung des Tagespflegebüros in Cloppenburg und anderer Beratungsstellen angebunden.
 
individuell
  • Durch die Kinderbetreuung in kleinen Gruppen kann ich individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Wünsche der Eltern eingehen.
  • Alltägliche Abläufe wie Schlafen, Mahlzeiten, Wickeln, Hausaufgabenbetreuung etc. können auf das jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden.
  • Ich baue zu jedem Kind eine intensive Bindungsbeziehung auf, die dem Kind Sicherheit gibt und eine unerlässliche Basis für frühe Lernprozesse ist.
  • Die Einbeziehung in den familiären Alltag meiner Familie bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit.
  • Abwechslungsreiche Spiel- und Beschäftigungsangebote fördern die Kinder gezielt.
  • Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe, ermöglicht intensive Sozialerfahrungen.
 
flexibel
Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und meinem Angebot. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeitenbetreuung vor oder nach dem Besuch der Tageseinrichtung oder Schule sowie die Abdeckung von Schichtzeiten ist möglich.
 
zuverlässig
Die Festlegung der Absprachen zwischen mir und Ihnen als Eltern in einem Betreuungsvertrag sichert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit.
Für eventuelle Ausfallzeiten wird mit unterschiedlichen Vertretungskonzepten versucht, eine Lösung anzubieten und damit ein möglichst hohes Maß an Verlässlichkeit zu gewährleisten.
 
kostengünstig
Die Betreuung in Kindertagespflege ist kostengünstig und einkommensabhängig. Es ist völlig egal, ob das Kind in die Kita oder zur Tagespflegeperson geht. Die Kosten für die Eltern sind die gleichen. Durch die öffentliche Förderung der Kindertagespflege über die Gemeinden, ist diese Betreuungsform eine bezahlbare Alternative geworden. Dem im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform wurde damit Rechnung getragen. Eine Förderung ist bereits ab 5 Betreuungsstunden in der Woche möglich. Bis zu einem Alter von 3 Jahren der Kinder können Sie frei wählen, ob das Kind in die Kita geht oder zu einer Tagepflegeperson. Ab einem Alter von 3 Jahren müssen jedoch die Betreuungsangebote der Kindergärten und Schulen vorrangig genutzt werden. Danach kann eine Tagespflegeperson als zusätzliche Betreuungskraft genutzt werden.